Wer bestellt, muss auch bezahlen
Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern soll der Bund künftig 80 Prozent der finanziellen Mehrbelastungen übernehmen, wenn neue oder geänderte Bundesgesetze erhebliche zusätzliche Kosten bei Ländern und Kommunen auslösen. Der Mechanismus soll bei neuen Leistungsgesetzen oder Änderungen bestehender Leistungsgesetze greifen, wenn die Mehrkosten über einer Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro liegen.
„Für uns vor Ort ist entscheidend: Wenn der Bund Leistungen gesetzlich ausweitet und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, dürfen diese nicht einfach bei den Kommunen landen. Der Grundsatz muss lauten: Wer bestellt, muss auch bezahlen“, erklärt Marc Klein, Vorsitzender der CDU-Fraktion Siegen.
Wichtiger Schritt für faire Finanzierung
Viele kommunale Haushalte stehen seit Jahren unter erheblichem Druck. Auch in Siegen engen steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, die finanziellen Handlungsspielräume immer weiter ein. Die CDU-Fraktion sieht in der Einigung deshalb einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
„Das ist ein wichtiges Signal für die kommunale Familie. Denn viele Städte und Gemeinden tragen Aufgaben, die sie vor Ort erfüllen müssen, deren Kosten aber an anderer Stelle verursacht werden“, so Marc Klein.
Dass am Ende eine Bundesbeteiligung von 80 Prozent vereinbart werden konnte, bewertet die CDU-Fraktion als deutlichen Erfolg. Der Bund hatte zunächst eine geringere Beteiligung angeboten. Die klare Haltung der Länder und insbesondere der Einsatz Nordrhein-Westfalens hätten nach Einschätzung der CDU-Fraktion wesentlich dazu beigetragen, dass nun ein stärkeres Signal zugunsten der Kommunen gesetzt wurde.
Kommunale Praxis muss einbezogen werden
Positiv bewertet die CDU-Fraktion auch, dass die kommunalen Spitzenverbände bei den Kostenschätzungen einbezogen werden sollen. Gerade sie kennen die praktische Umsetzung vor Ort und können am besten einschätzen, welche finanziellen Folgen neue gesetzliche Vorgaben tatsächlich für Städte, Gemeinden und Kreise haben. Auch der Deutsche Städtetag hatte die Verankerung des Prinzips „Wer ein Gesetz beschließt, bezahlt es auch“ als gutes Signal bezeichnet.
„Wer wissen will, was Bundesgesetze vor Ort kosten, muss die kommunale Praxis von Anfang an einbeziehen“, betont Marc Klein.
Staatsmodernisierung als zusätzliche Chance
Neben der finanziellen Entlastung begrüßt die CDU-Fraktion auch die Fortschritte bei der Staatsmodernisierung. Standardisierte Aufgaben sollen künftig stärker gebündelt und digital erledigt werden. Das kann Rathäuser und Kreisverwaltungen entlasten und zugleich Bürgerinnen und Bürgern schnellere Verfahren ermöglichen.
„Jetzt kommt es darauf an, dass aus den Beschlüssen konkrete Entlastung vor Ort wird. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass unsere Stadt Siegen handlungsfähig bleibt und wichtige Investitionen in Lebensqualität, Infrastruktur und Zusammenhalt möglich bleiben“, erklärt Marc Klein abschließend.

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